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Gesetzesänderung: Dichtheitsprüfung nur noch in bestimmten Fällen vorgeschrieben

Entlastung für Hauseigentümer: Mitte August ist in Nordrhein-Westfalen eine Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser in Kraft getreten, nach der eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (die sogenannte Dichtheitsprüfung) nur noch bei Neuvorhaben in Wasserschutzgebieten, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen vorgeschrieben ist. Damit entfällt auch die Frist, die Funktionsfähigkeit alle 30 Jahre erneut prüfen zu lassen. Mit der Anpassung setzt die Koalition aus CDU und FDP kurz vor knapp ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Hausbesitzer, die die bislang geltende Frist bis 31.12.2020 zu beachten gehabt hätten und bislang die Füße still gehalten hatten, sind nun also aus dem Schneider. Doch dürfte das wohl nur noch die wenigsten betreffen: Die meisten Uedorfer Hauseigentümer hatten wohl bereits bis 2015 die Dichtheitsprüfung und damit einhergehend bisweilen teure Kanalsanierungen durchführen lassen.